Zudem wird das Antragsverfahren vereinfacht. Die Klima-Kälte-Anlage kann künftig innerhalb von zwölf Monaten nach der Antragstellung abgenommen werden. Damit wurde die ursprüngliche Frist um drei Monate verlängert. Der Verwendungsnachweis ist spätestens innerhalb von drei Monaten nach Abnahme der Anlage beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einzureichen.
Die neuen Förderkonditionen gelten für alle Anträge, die ab dem 1. Oktober 2015 beim BAFA eingehen. Die Richtlinie ist bis zum 31. Dezember 2016 befristet. Informationen zur Förderung, zum Antragsverfahren und zur Höhe des Zuschusses sowie die Richtlinie sind unter www.bafa.de zu finden.